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  • Kinderechte – diese gelten nicht nur in der analogen, sondern auch in der digitalen Welt. Schutz, Befähigung und Teilhabe stellen das kinderrechtliche Dreieck im zeitgemäßen Kinder- und Jugendmedienschutz dar. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) weist zum Internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November darauf hin, dass Kinderrechte auch in der Online-Welt existieren und durchgesetzt werden müssen.

    19.11.2024
    Aktuelle Meldung
  • Am 24.10.2024 fand in Berlin im Rahmen des Deutschlandbesuchs der UN-Sonderberichterstatterin betreffend Kinderhandel und Kinderprostitution Mama Fatima Singhateh ein Austausch mit Michael Terhörst, Leiter der Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD), und Lukas Neuerburg, Referent der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), statt.

    25.10.2024
    Aktuelle Meldung
  • Im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit zur Durchsetzung von Alterskennzeichen auf Spielplattformen hat die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) den Prozess der Alterskennzeichnung auf der Plattform Steam überprüft. Die Valve Corporation, die das Angebot betreibt, nimmt infolge der dialogischen Zusammenarbeit mit der BzKJ wichtige Änderungen in ihrem Angebot vor.

    08.10.2024
    Pressemitteilung
  • Die Veranstaltung der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) „Kinderrechte durchsetzen in der digitalen Welt – von der Prüfstelle zur KidD“ führte am 19.09.2024 in Berlin mehr als 200 Fachleute aus dem Kinder- und Jugendmedienschutz zusammen. Im Mittelpunkt stand neben dem 70-jährigen Jubiläum der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien die Vorstellung der neu gegründeten „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD).

    20.09.2024
    Pressemitteilung
  • Am 19. September 2024 veranstaltet die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) die Fachtagung „Kinderrechte durchsetzen in der digitalen Welt – von der Prüfstelle zur KidD“ in Berlin. Aus Anlass der Einrichtung der „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) sowie des 70-jährigen Bestehens der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien werden Entwicklungen und Möglichkeiten des Kinder- und Jugendmedienschutzes diskutiert. Bundesfamilienministerin...

    17.09.2024
    Aktuelle Meldung
  • Die internationale Spielemesse Gamescom in Köln stellt in ihrem Kongressprogramm hochaktuelle Themen wie Künstliche Intelligenz (KI) und Demokratie in den Mittelpunkt. Michael Terhörst, Leiter der neuen „Stelle zur Durchsetzungen von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) beteiligt sich am 22.08.2024 an der Session „Loot statt Blut: Was kann das neue Jugendschutzgesetz in der Praxis?“.

    21.08.2024
    Pressemitteilung
  • Mit dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ist die unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) nach dem europäischen Digital Services Act (DSA) eingerichtet worden. Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ, ernannte Michael Terhörst zum ersten Leiter der KidD.

    01.07.2024
    Pressemitteilung
  • Die neue „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) hat ihre Tätigkeit aufgenommen und ihre Website www.kidd.bund.de freigeschaltet. Ihr Auftrag fußt auf dem europäischen Digital Services Act (DSA), dem deutschen Jugendschutzgesetz (JuSchG) und dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Angesiedelt ist die KidD unter dem Dach der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ).

    05.06.2024
    Pressemitteilung
  • Pressemitteilung der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Die Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) nimmt ihre Arbeit auf

    Am 14.05.2024 ist das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft getreten. Es konkretisiert die Umsetzung der europäischen Verordnung „Digital Services Act“ (DSA) und legt die organisatorische Ausgestaltung des DSA für Deutschland fest.

    14.05.2024
    Pressemitteilung
  • Mit Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetzes nimmt die Bundesnetzagentur ab heute ihre Arbeit als zentraler Koordinator für Digitale Dienste in Deutschland auf. Als Digital Services Coordinator überwacht die Bundesnetzagentur, dass Online-Dienste die neuen Regeln des Digital Services Act (DSA) einhalten. Bei systematischen Verstößen kann der DSC Zwangs- und Bußgelder verhängen.

    14.05.2024
    Pressemitteilung