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Gerade in sozialen Medien verbreiten sich Falschmeldungen oft rascher als echte Informationen. Durch Likes und Shares erhalten Fake News zusätzliche Aufmerksamkeit, was ihre Verbreitung noch verstärkt. Insbesondere junge Menschen, die soziale Netzwerke täglich nutzen, sind häufig unzureichend auf die Gefahren von Fake News vorbereitet. Wie eine aktuelle Sonderauswertung der PISA-Studie 2022 ergab, sehen sich nur knapp die Hälfte (47 Prozent) der Kinder und Jugendlichen in der Lage, die Qualität von Informationen problemlos zu beurteilen. Nur knapp 60 Prozent der Schülerinnen und Schüler in Deutschland vergleicht verschiedene Quellen. Zudem überprüft etwa ein Drittel der deutschen Jugendlichen nicht, ob Onlineinformationen korrekt sind, bevor sie diese in den sozialen Medien teilen.
„Junge Menschen wollen nicht belogen, manipuliert oder verführt werden. Auch nicht, wenn sie soziale Medien nutzen, um sich über aktuelle politische und gesellschaftliche Themen zu informieren oder auszutauschen. Eine fundierte Medienbildung ist unerlässlich, um Desinformation und Fake News wirksam zu begegnen und das Kinderrecht auf sichere digitale Teilhabe zu verwirklichen“,
so Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ.
Zentrale Verantwortung tragen aber die Anbieter der Plattformen, von denen die Gefahren ausgehen. Laut dem Digital Services Act (DSA) müssen Betreiber von Online-Plattformen, die für Kinder und Jugendliche in Europa zugänglich sind, dafür sorgen, dass ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz für junge Nutzerinnen und Nutzer gewährleistet ist. Entlarvte Fake News müssen zügig gelöscht oder am besten erst gar nicht sichtbar werden. Für die Durchsetzung der Kinderrechte auf Plattformen mit Sitz primär in Deutschland ist die bei der BzKJ verortete Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) zuständig.
„Der Digital Services Act ist ein echter Durchbruch im systematischen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren wie Fake News. Als unabhängige Regulierungsinstanz hat die KidD auf der neuen Rechtsgrundlage bereits 32 Verfahren wegen struktureller Defizite der digitalen Angebote eingeleitet. Dies zeigt eindrucksvoll, dass der DSA nicht nur eine Absichtserklärung ist, sondern in der Praxis greift. Wir stellen sicher, dass digitale Plattformen ihre Verantwortung wahrnehmen, mit strukturellen Vorsorgemaßnahmen gegen Fake News vorzugehen und eine sichere Umgebung für junge Nutzerinnen und Nutzer zu schaffen“,
so Michael Terhörst, Leiter der KidD.
Die Aktivitäten der BzKJ und die Durchsetzung des Digital Services Act durch die KidD sind zentrale Elemente im Kampf gegen Desinformation und für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum. Der Safer Internet Day 2025 macht einmal mehr deutlich, wie wichtig es ist, diese Themen in den Fokus zu rücken und weiterhin aktiv an einer sicheren digitalen Zukunft zu arbeiten.
Über die BzKJ
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).