Der europäische Digital Services Act (DSA), das Jugendschutzgesetz (JuSchG) und das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) verpflichten Anbieter von Online-Plattformen dazu, ein hohes Maß an Privatsphäre, Schutz und Sicherheit für Kinder und Jugendliche auf ihren Plattformen zu gewährleisten. Die Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) ist beauftragt, die Kinderrechte in digitalen Diensten mit Sitz primär in Deutschland durchzusetzen.