Aufsicht
Für sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen, sogenannte VLOPs und VLOSE, die monatlich mindestens 45 Millionen aktive Nutzende erreichen gelten besondere Sorgfaltspflichten. Für die Durchsetzung und Aufsicht ist die europäische Kommission (KOM) als primäre Regulierungsstelle zuständig.
Alle anderen Online-Plattformen, die nicht unter die Aufsicht der KOM fallen, unterliegen der Aufsicht des Mitgliedsstaates, in welchem sie oder ihre gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertreter jeweils niedergelassen sind.
Jeder Mitgliedsstaat hat eine Koordinierungsstelle, die als zentrale Beschwerdestelle für Nutzende fungiert und die Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden auf nationaler und europäischer Ebene koordiniert. In Deutschland ist das der Digital Services Coordinator (DSC) bei der Bundesnetzagentur (BNetzA).
Neben der BNetzA benennt das Digitale-Dienste-Gesetz, welches den Digital Services Act (DSA) ergänzt und die Ausgestaltung in Deutschland regelt, weitere zuständige Behörden für die Durchsetzung einzelner Vorschriften des DSA.
Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten
Für die Durchsetzung struktureller Maßnahmen nach dem DSA zum Schutze von Kindern und Jugendlichen auf Online-Plattformen mit Sitz primär in Deutschland ist die unabhängige Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) zuständig. Die KidD ist organisatorisch bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) in Bonn angesiedelt und überprüft, ob in den digitalen Angeboten angemessene und wirksame strukturelle Vorsorgemaßnahmen vorgehalten werden. Dabei geht es nicht um die Entfernung einzelner Inhalte (z. B. ein konkretes Video, ein bestimmter Kommentar), sondern um die Ausgestaltung der Online-Plattformen mit Hilfe von strukturellen Vorsorgemaßnahmen, um Risiken wie beispielsweise der Konfrontation mit altersunangemessenen Inhalten, Cybergrooming oder einer exzessive Mediennutzung systematisch und wirksam zu begegnen.
Darüber hinaus stellt die KidD sicher, dass Vermittlungsdienste, die sich in erster Linie an Kinder und Jugendliche richten oder überwiegend von diesen genutzt werden, die Bedingungen und Einschränkungen für die Nutzung ihrer Dienste so erläutern, dass Kinder und Jugendliche sie verstehen können (Artikel 14 Absatz 3 DSA).
Weitere Informationen zu den strukturellen Vorsorgemaßnahmen und zum Ablauf des Aufsichtsverfahrens durch die KidD finden Sie in der Rubrik Strukturelle Vorsorgemaßnahmen.
Verstoß melden
Hinweise zu fehlenden oder unzureichenden strukturellen Vorsorgemaßnahmen auf Online-Plattformen sowie Verstöße gegen Anbieterpflichten aus dem Bereich des Kinder- und Jugendmedienschutzes können über das zentrale Beschwerdeportal des Digital Services Coordinator (DSC) bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) gemeldet werden.
Zum zentralen Beschwerdeportal des Digital Services Coordinator bei der Bundesnetzagentur.