Leitbild

Unser Auftrag

Kinder haben Rechte – auch in digitalen Umgebungen.

Kinder und Jugendliche haben das Recht, digitale Umgebungen altersgerecht erkunden und für sie wichtige digitale Dienste nutzen zu können. Sie haben außerdem das Recht, dabei vor Risiken geschützt zu werden.

Deshalb sind die Anbieter digitaler Dienste wie Social-Media-Plattformen verpflichtet, besondere Schutzvorkehrungen für junge Nutzerinnen und Nutzer zu treffen. Strukturelle Vorsorgemaßnahmen wie Elternbegleitungstools, Meldesysteme oder sichere Voreinstellungen stellen solche Schutzvorkehrungen dar, Alterskennzeichen auf Film- oder Spieleplattformen müssen zudem deutlich wahrnehmbar und allgemeine Geschäftsbedingungen auch für junge Menschen verständlich erklärt werden.

Wir stellen sicher, dass digitale Dienste die Rechte von Kindern und Jugendlichen wahren.

Der europäische Digital Services Act (DSA), das Jugendschutzgesetz (JuSchG) und das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) beauftragen die Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD), die Kinderrechte in digitalen Diensten mit Sitz primär in Deutschland durchzusetzen. Diese Verantwortung tragen wir mit Überzeugung.

Unsere Leistung

Risikobewertung

Wir überprüfen Online-Plattformen im Hinblick auf Risiken für Kinder und Jugendliche. Dafür greifen wir auf die interdisziplinäre Expertise der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) zurück.

Im Rahmen der Risikobewertung beurteilen wir, ob die Anbieter der Online-Plattformen ausreichende strukturelle Vorsorgemaßnahmen eingerichtet haben, um Kinder und Jugendliche vor diesen Risiken zu schützen.

Risikobegegnung

Stellen wir fest, dass ein Anbieter keine oder nur unzureichende strukturelle Vorsorgemaßnahmen getroffen hat, werden wir als Aufsichtsstelle tätig.

Wir geben dem Anbieter Gelegenheit zur Stellungnahme und beraten hinsichtlich der Ausgestaltung der strukturellen Vorsorgemaßnahmen. Verweigert der Anbieter Nachbesserungen, setzen wir mit Anordnungen und im Zweifel auch mit Bußgeldern eine wirksame Risikobegegnung durch.

Gleiches gilt für die Geschäftsbedingungen der Plattformen. Wir überprüfen, ob die Bedingungen und Nutzungseinschränkungen der Dienste vom Anbieter so erläutert sind, dass Kinder und Jugendliche sie verstehen können.

Darüber hinaus stellen wir als Aufsichtsakteurin sicher, dass große Film- und Spielplattformen Alterskennzeichen vorhalten und so eine Orientierung bieten.

Teilhabe durch Befähigung stärken

Kindern und Jugendlichen muss mit verschiedenen Instrumenten die Möglichkeit geben werden, sich selbst und ihre Privatsphäre zu schützen. Neben der Medienbildung und Medienkompetenzförderung, können auch strukturelle Maßnahmen durch Anbieter hierzu beitragen. Dazu gehören z. B. leicht auffindbare Hinweise auf anbieterunabhängige Beratungsangebote sowie wirksame Melde- und Abhilfemöglichkeiten in den Online-Plattformen. In Zusammenarbeit mit der BzKJ unterstützen wir Eltern, Kinder und Jugendliche sowie pädagogische Fachkräfte durch alltagsnahe und orientierungsgebende Informationen.

Unser Netzwerk

Wir pflegen ein fachliches Netzwerk.

Zur Erfüllung unseres Auftrags pflegen wir ein Netzwerk mit weiteren Akteurinnen und Akteuren des Kinder- und Jugendmedienschutzes. Diese unterstützen uns bei unserer Arbeit insbesondere durch Hinweise auf problematische digitale Dienste und lassen uns an fachspezifischen Einschätzungen zu relevanten Entwicklungen teilhaben. Unser Netzwerk deckt dabei verschiedene fachliche Fachbereiche ab, die zentral für die Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten sind und reicht thematisch von digitalen Spielen bis hin zu sexueller Gewalt im Netz.

Durch unsere organisatorische Ansiedlung bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) ist ein stetiger Wissenstransfer zwischen den Arbeitseinheiten möglich.

Wir arbeiten eng mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) zusammen, die die Rolle des Koordinators für digitale Dienste (Digital Services Coordinator) in Deutschland übernimmt. Der Koordinator für digitale Dienste ist grundsätzlich insbesondere für alle Fragen im Zusammenhang mit der Überwachung und Durchsetzung des Digital Services Act (DSA) in dem jeweiligen Mitgliedstaat zuständig. Daneben besteht, insbesondere unter Beachtung von § 12 Absatz 2 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), eine enge Zusammenarbeit mit den Medienanstalten.

Ständige Kooperationspartner sind gemäß § 24b Jugendschutzgesetz (JuSchG) zudem das gemeinsame Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet jugendschutz.net sowie die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM).

Darüber hinaus arbeiten wir international und stehen in engem Kontakt mit der Europäischen Kommission, die primär für die Aufsicht großer Online-Plattformen (sogenannte VLOPS und VLOSE) zuständig ist sowie weiteren europäischen Mitgliedsstaaten, welche die Dienste, die bei ihnen jeweils niedergelassen sind, beaufsichtigen.

Unser Selbstverständnis

Wir arbeiten unabhängig.

Wir arbeiten völlig unabhängig: Bei der Wahrnehmung unserer Aufgaben und Befugnisse sind wir weder direkt noch indirekt Weisungen anderer Behörden oder privater Stellen unterworfen.

Wir arbeiten serviceorientiert.

Die Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern jeden Alters sind uns wichtig. Deshalb stellen wir ihnen Möglichkeiten zur Verfügung, mangelnde strukturelle Vorsorgemaßnahmen oder Geschäftsbedingungen niedrigschwellig zu melden. Entsprechende Hinweise bearbeiten wir schnell und engagiert. Wir gehen auf Anregungen und Kritik ein und beantworten Anfragen zielgruppengerecht.

Wir leben Innovation.

Als lernende Organisation verbessern wir durch Innovationsbereitschaft kontinuierlich unsere Arbeitsprozesse und Arbeitsergebnisse und passen uns technischen Weiterentwicklungen an.

Wir beteiligen Kinder und Jugendliche.

Die Beteiligung von Kinder- und Jugendlichen an der Arbeit der Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) ist uns ein zentrales Anliegen und Voraussetzung für einen an den Bedürfnissen von Heranwachsenden orientierten Kinder- und Jugendmedienschutz.