Lange hat der Kinder- und Jugendmedienschutz sich auf den Schutz im Sinne von Abschirmung von Kindern im Umgang mit Medien fokussiert. Dieser ist in vielen Fällen auch nach wie vor notwendig, aber neben Schutz durch Abschirmung treten aus kinderrechtlicher Perspektive auch die Rechte auf Befähigung und Teilhabe. Durch die Novellierung des Jugendschutzgesetzes 2021 wurden die Grundsätze aus der 25. Allgemeinen Bemerkung zur UN-Kinderrechtskonvention in die Gesetzgebung integriert.
KidD – Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten
Für die Durchsetzung dieser drei zentralen Kinderrechte ist unter anderem die bei der BzKJ verortete Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) zuständig. Mit in Kraft treten des Digitale-Dienste-Gesetzes und des Digital Services Acts hat sie im Mai 2024 ihre Arbeit aufgenommen.
„Unser Hauptziel ist es, die Rechte von Kindern im digitalen Raum zu schützen und zu fördern. Kinder und Jugendliche haben das Recht, digitale Umgebungen altersgerecht zu erkunden und für sie wichtige digitale Dienste nutzen zu können. Sie haben außerdem das Recht, dabei vor Risiken geschützt zu werden. Daher ist es unsere Aufgabe, nachhaltig dafür Sorge zu tragen, dass digitale Dienste so gestaltet sind, dass Kinder in einer sicheren und kinderfreundlichen Umgebung lernen, spielen und sich entwickeln können“, so Michael Terhörst, Leiter der KidD.
Was sich zunächst wie ein Paradoxon anhört, kann funktionieren. Die KidD hat das Ziel, durch beispielsweise strukturelle Vorsorgemaßnahmen und eine kindgerechte Gestaltung von Nutzungsbedingungen in digitalen Diensten, Kinder zu schützen und zu befähigen, um digitale Dienste sicher nutzen zu können und damit auch ihr Recht auf digitale Teilhabe durchzusetzen. Dabei verfolgt die Stelle den Ansatz, mit den Anbieterdiensten zunächst im Dialog digitale Angebote Stück für Stück sicherer zu machen und geltendes Recht durchzusetzen. Kinder und Jugendlichen sollen in einem digitalen Umfeld groß werden, das ihnen deutlich mehr Chancen als Risiken bietet.
Wie die BzKJ sowie die KidD ihren gesetzlichen Auftrag wahrnehmen und den Ansatz verfolgen, medienrechtliche Teilhabe durchzusetzen, um Kinder und Jugendliche zu befähigen, digitale Lebenswelten zu erkunden und mitzugestalten, ist in den Beiträgen der Ausgabe 3/2024 der Fachzeitschrift BzKJAKTUELL ausführlich dargestellt.
Über die BzKJ
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).