Internationale Netzwerkarbeit Austausch mit UN-Sonderberichterstatterin Mama Fatima Singhateh: Durchsetzung der Kinderrechte auf Schutz, Befähigung und Teilhabe im digitalen Raum

Michael Terhörst, Mama Fatima Singhateh und Lukas Neuerburg
UN-Sonderberichterstatterin betreffend Kinderhandel und Kinderprostitution Mama Fatima Singhateh (Mitte) mit Michael Terhörst, Leiter der Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (rechts) und Lukas Neuerburg von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (links) am 24.10.2024 in Berlin. © BzKJ

Bei dem Treffen standen das gegenseitige Kennenlernen sowie der Austausch über mediale Gefährdungsphänomene mit Bezug zu sexualisierter Gewalt und Belästigung sowie effektive Begegnungsstrategien im Mittelpunkt. Dabei ging es um die Frage, wie Kinder und Jugendliche in einem digitalen Umfeld sicher unter den bekannten Risiken aufwachsen und zeitgleich die Vielzahl an Chancen nutzen können. 

Michael Terhörst, Leiter der KidD:

„Von den unterschiedlichen Gefahrenpotentialen, die von der KidD beobachtet werden, kommt dem Schutz der sexuellen Integrität von Kindern und Jugendlichen bei der Nutzung digitaler Medien besondere Bedeutung zu. Deswegen freuen wir uns sehr über den Austausch mit Frau Singhateh und den wertvollen Input aus ihrer internationalen Perspektive.“

Michael Terhörst stellte sowohl den Aufgabenbereich als auch die gesetzten Ziele der KidD vor. Zu diesen gehört vor allem die Durchsetzung von Maßnahmen der Anbietervorsorge auf Online-Plattformen zum Schutze von Kindern und Jugendlichen auf der Grundlage des Digital Services Acts. Die KidD blickt mit ihrem Partnernetzwerk, welches sich aus diversen Institutionen des Kinder- und Jugendmedienschutzes zusammensetzt, auf aktuelle Entwicklungen und erarbeitet Lösungsstrategien. Zu den Maßnahmen der Gefährdungsbegegnung gehören strukturelle Vorsorgemaßnahmen wie Altersverifikationssysteme, sichere Voreinstellungen oder Melde- und Abhilfeverfahren. Diese unterliegen einer stetigen Weiterentwicklung und müssen auf neue Gefährdungslagen angepasst werden. Das Ziel der KidD ist ein ausbalanciertes System von Chancen und Risiken, das Kindern und Jugendlichen Schutz, Befähigung und Teilhabe in einem digitalen Umfeld ermöglicht. Bei nicht ausreichenden Vorkehrungen setzt die KidD geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen nach Möglichkeit im Rahmen von Beratungsgesprächen mit digitalen Diensten durch, ansonsten über Abmahnungen und Bußgelder. 

Lukas Neuerburg, Referent im Bereich Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes, Prävention und Kommunikation, gab zudem einen Einblick in die Strecke „Sexuelle Gewalt und Belästigung im Digitalen Raum“ aus dem BzKJ-Diskursformat ZUKUNFTSWERKSTATT. Dabei wurde besonders der Bedarf der konsequenten Entwicklung, Umsetzung und Etablierung anbieterseitiger Schutzkonzepte mit strukturellen Vorsorgemaßnahmen herausgestellt. Kinder und Jugendliche sollen die Möglichkeit erhalten, an den für sie relevanten digitalen Medien möglichst unbeschwert teilhaben zu können und zeitgleich vor sexueller Gewalt und Diskriminierung im digitalen Raum geschützt werden. Neben diesen Maßnahmen sind altersgerechte Sensibilisierungs-, Befähigungs- und Hilfeangebote eine zentrale Säule im Kinder- und Jugendmedienschutz. Zudem war auch die Vorstellung der Kooperation zwischen der BzKJ und der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) im „Bündnis gegen sexuelle Gewalt im Netz“ Bestandteil des Austauschs. Dieses wurde 2023 gegründet, um Kinder und Jugendliche in ihren digitalen Lebenswelten besser schützen zu können. 

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).