Die im Mai dieses Jahres neu in der BzKJ gegründete „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) setzt in Anwendung des europäischen Digital Services Act (DSA) strukturelle Vorsorgemaßnahmen für Kinder und Jugendliche in digitalen Diensten durch. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen bei der Nutzung der Angebote ein möglichst hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz zu ermöglichen. Damit werden die Kinderrechte auf Schutz, Befähigung und Teilhabe in der digitalen Welt zur Wirkung gebracht. Beleuchtet werden die Herausforderungen und Chancen des DSA für den Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Die Fachtagung würdigt zudem das 70-jährige Bestehen der in der BzKJ angesiedelten Prüfstelle für jugendgefährdende Medien, die im Jahr 1954 als „Prüfstelle für jugendgefährdende Schriften“ in Bonn gegründet wurde und bis heute eine wesentliche Rolle im Kinder- und Jugendmedienschutz spielt. Hier werden an einzelnen Medieninhalten immer gleichzeitig auch grundsätzliche Entscheidungen getroffen, welche Inhalte gefährdend sind für junge Menschen und welche nicht – eine Funktion, die auch in digitalen Welten dringend notwendige Orientierung gibt.
Moderatorin und Autorin Teresa Sickert führt durch die Veranstaltung.
Weitere Informationen zur Veranstaltung sowie Eindrücke folgen auf der BzKJ-Website und auf den Social-Media-Kanälen der BzKJ unter den Hashtags #bzkj und #bzkjFachtagung2024.
Über die BzKJ
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).