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KidD: Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten

Strukturelle Vorsorgemaßnahmen - Prüfkriterien der KidD

Die Prüfkriterien der KidD geben entsprechenden Anbietern von für Kinder und Jugendliche zugänglichen Online-Plattformen nach den Bestimmungen des Digital Services Act (DSA) mit Sitz primär in Deutschland Orientierung, welchen Risiken mit geeigneten strukturellen Vorsorgemaßnahmen zu begegnen ist. Die Ausführungen konkretisieren, welche Kriterien die KidD im Rahmen der Prüfung der Angemessenheit und Wirksamkeit anbieterseitiger Vorsorgemaßnahmen anlegt. Darüber hinaus wird weiteren für Kinder- und Jugendmedienschutz verantwortlichen Akteurinnen und Akteuren sowie der allgemeinen Öffentlichkeit ein Einblick in die Verfahren der KidD ermöglicht.

Hintergrundbild der Rubrik Risikobegegnung mit verschiedenen Internet- und Mediensymbolen

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Online-Anbieter im Visier EU-Leitlinienentwurf setzt Mindeststandards zur Anbieterregulierung

Die bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) eingerichtete Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) bewertet den Entwurf der EU-Leitlinien zu Artikel 28 Absatz 1 DSA als Fortschritt auf...

Digital Services Act Comments on the Commission guidelines on measures to ensure a high level of privacy, safety and security for minors online pursuant to Article 28(4) of Regulation (EU) 2022/2065

The Federal Office for the Enforcement of Children’s Rights in Digital Services (KidD) and the Federal Agency for Child and Youth Protection in the Media (BzKJ) welcome the first public draft of the guidelines as an important approach for the...

Kinderrechte im digitalen Raum Ein Jahr KidD – Verfahren zeigen Wirkung

Am 14. Mai 2025 feiert die Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) ihren ersten Jahrestag. Die KidD blickt auf ein erfolgreiches erstes Jahr zurück: Sie hat rund 70 Verfahren eingeleitet, Anbieter reagieren – auch...